Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim VSP

Ordentliches Mitglied

Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer folgende Grundvoraussetzungen kumulativ erfüllt: 

  1. in der Schweiz seinen Geschäftssitz hat und als Patentanwalt und/oder Markenanwalt tätig ist;
  2. seine Tätigkeit freiberuflich ausübt, wobei sich die Interpretation der Freiberuflichkeit nach den Regeln der FICPI richtet;
  3. Inhaber einer oder Teilhaber an einer freiberuflich tätigen Gesellschaft oder Einzelfirma ist, oder bei der Gesellschaft oder Einzelfirma angestellt ist und als Angestellter eine geschäftsführende Funktion bzw. Verantwortung innehat, oder bei einer solchen Gesellschaft oder Einzelfirma angestellt ist und der Inhaber oder ein Teilhaber Mitglied des Verbandes ist;
  4. seine Tätigkeit in ehrenhafter, redlicher und kollegialer Art betreibt und nicht wegen seines Geschäftsgebarens von einer behördlichen rechtsgültigen Sanktion betroffen worden ist;
  5. Weiter muss mindestens eine der beiden folgenden Spezialbedingungen erfüllt sein, nämlich als:

Patentanwalt VSP / Conseil en Propriété Industrielle ASCPI

Eintragung in dem vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum geführten Patentanwaltsregister. Oder eine Eintragung als Patentanwalt in die Liste der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter und Nachweis über eine mindestens dreijährige Praxis in der Schweiz vor dem Institut für Geistiges Eigentum, oder Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung.

Markenanwalt VSP

Nachweis über ein abgeschlossenes in- oder ausländisches juristisches Studium, über eine mindestens fünfjährige Praxis im Markenrecht in der Schweiz vor dem Institut für Geistiges Eigentum sowie über eine mehrheitlich im Markenrecht erfolgende Tätigkeit.

 

Juniormitglied

Bei einem ordentlichen Mitglied in Ausbildung stehende Patentanwaltskandidaten und Markenanwaltskandidaten oder Patentanwälte und Markenanwälte, welche nicht die erforderliche Mindestzahl an Praxisjahren aufweisen, können als Juniorenmitglieder aufgenommen werden. Ein Juniormitglied kann als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, sofern ein Antrag des Kandidaten vorliegt und die obenstehenden Bedingungen erfüllt sind.

 

Veteranenmitglied

Ordentliche Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit einstellen, können auf ihr Gesuch hin zu Veteranenmitgliedern ernannt werden.